Lerngarten

In unserem Verein gibt es seit 2006 den Lerngarten an der Tannenbergstraße 52. Wir gehören damit zum Netzwerk Lerngarten des Landesverbandes der Gartenfreunde, im Moment wird er in Kooperation mit dem Kinder- und Familienzentrum Betty-Gleim-Haus betrieben.

Im Lerngarten lernen KiTa-Kinder schon früh die Natur kennen. Dabei wird vor allem Wert gelegt auf einen bewussten und respektvollen Umgang mit der Natur. Hier sollen die Kinder unmittelbar Anbau und Ernte sowie die Verarbeitung von Lebensmitteln kennenlernen. Damit sollen der Grundstein für ein bewusstes Ernährungsverhalten gelegt und der zunehmenden Entfremdung von der Natur entgegengewirkt werden.

Der Lerngarten wird seit seiner Gründung ehrenamtlich von unserer Fachberaterin Sabine Kuntze betreut. Nähere Informationen zu unserem Lerngarten gibt es auf der Website des Netzwerks oder direkt bei: sabine.kuntze@web.de .

Gemeinschaftsgärten

Ein großer Garten mit 300 oder mehr Quadratmetern macht für viele zu viel Arbeit. Daher ist die Idee der Gemeinschaftsgärten entstanden, in denen jede*r Pächter*in nur einen Teil eines großen Gartens bearbeitet.

Wir haben mittlerweile zwei solcher Projekte mit 4 oder 5 Menschen, die sich die Gärten teilen. Wer Interesse daran hat, kann sich bei unserer Fachberaterin Annerose Dresch melden.

Freie Gärten

Es gibt immer wieder Kündigungen von Gärten. Wenn Sie einen Garten suchen, versuchen Sie es gern bei unserem stellvertretenden Vorsitzenden Hilmar Heine.

Der Gartenfreund

Alle Mitglieder erhalten monatlich den "Gartenfreund", unsere Verbandszeitschrift. Hier gibt es den Link zur Seite des Wächter-Verlags, die darüber hinaus viele interessante Dinge rund ums Kleingärtnern berichtet, mit monatlichen Tipps für den Garten und darüber hinaus.

Gerätekiste

Oftmals stellen wir fest, dass sich Paechter einen Schuppen aufstellen, obwohl sie bereits eine Bebauung von 24 m2 erreicht haben. Dieser Schuppen muss dann wieder entfernt werden! Als Grund fuer die unerlaubte Errichtung wird in fast allen Fällen angegeben, dass man ansonsten seine Gartengeräte nicht unterbringen könne. Eigentlich ist dafür ja die Laube vorgesehen...
Als Lösung bietet sich hier an, eine Gerätekiste (oder notfalls auch zwei) aufzustellen. 
Eine Gerätekiste darf 1,25 m hoch, 2 m breit und 1 m tief sein und muss mindestens einen Grenzabstand von 1 m haben.

©Verein der Gartenfreunde Tannenberg e.V. Alle Rechte vorbehalten.

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