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Gartenverein

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Gartenverein.

Unser Internetauftritt bietet Vereinsmitgliedern eine Informationsplattform, über die zusätzlich zu den Aushängen in unserem Vereinsgebiet und den Mitteilungen im Verbandsorgan “Gartenfreund” Informationen über und um das Kleingartenwesen vermittelt werden. Sollten Sie kein Vereinsmitglied sein, bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, unseren Verein kennen zu lernen.

Jahreshauptversammlung 2024
Die diesjährige Jahresversammlung findet Samstag, am 16.03.2024 um 15:00 Uhr im Schulzentrum Julius-Brecht-Allee statt.

Wo liegt unser Vereinsgebiet?


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Was finden Sie auf unserer Seite?

Orientieren Sie sich am besten an den Menüschaltflächen auf der linken Seite. Ganz oben über die Schaltfläche “Gartenverein” kommen Sie immer wieder hierher zurück.
Darunter finden Sie “Freie Gärten”, sicher selbsterklärend und “Gemeinschaftsarbeit”. Die Schaltfläche “Veranstaltungen” wird nur eingeblendet, wenn es in naher Zukunft eine Veranstaltung gibt wie z. B. eine Mitgliederversammlung oder einen Pflanzenbasar.
Unter “Mitteilungen” finden Sie gegebenenfalls die Aushänge und erhalten aktuelle Informationen über das, was gerade läuft oder geplant ist. Unter “Termine” ist zu ersehen, wann welche Aktivitäten und Veranstaltungen laufen. Unter “Informationen” finden Sie die Satzung unseres Vereins, die allseits beliebte Gartenordnung, das Bundeskleingartengesetz, ein Merkblatt für Mitglieder und den Plan unseres Vereinsgeländes. Im Bereich “Vorstand” können Sie sehen, wer momentan für die verschiedenen Aufgaben im Verein zuständig ist.
Dann gibt’s noch diverse Informationen zu Themen “Rund um die Pacht”:
 - Was ist bei einem Pächterwechsel zu beachten?
 - Wie läuft ein solcher Vorgang ab?
 - Was muss ich berücksichtigen, wenn ich eine Laube errichten will?
Unsere “Umweltprojekte” sind der Lerngarten (Umweltbildung) und zwei Blumenwiesen, die allerdings vollkommen unterschiedlich angelegt werden.
Die Rubrik “Interessantes” führt Sie in die Welt des Internets - mit den Augen des Kleingärtners.
Und im Impressum erfahren Sie, wer für diese Seiten hier verantwortlich ist. Wofür derjenige nicht haften will, kann man unter “Haftungsausschluss” nachlesen.

Die (ehrenamtlichen) Vorstandsmitglieder bitten um die regelmaessige Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit aller Vereinsmitglieder . Die sorgfaeltige Pflege der Graeben (Kanten maehen, Unrat entfernen u.a.) ist durchzufuehren. Aus gegebenen Anlass weisen wir noch einmal ausdruecklich darauf hin, dass jegliches Verbrennen in den Gaerten verboten ist. Das gilt auch fuer die sogenannten Feuerkoerbe. Dass diese ueberall kaeuflich zu erwerben sind, bedeutet nicht, dass sie deshalb auch verwendet werden duerfen.
Feuerstellen (Oefen) in Lauben muessen von einem Schornsteinfeger abgenommen werden. Es sind ausschliesslich dafuer zugelassenen Brennmaterialien zu verwenden. Das Verbrennen von Abfaellen jeglicher Art, feuchtem oder behandeltem (gestrichenem, impraegniertem) Holz ist nicht erlaubt, auch nicht in zugelassenen Oefen.
Das Verwenden von feuchtem Holz zum Anzuenden von Grills ist eine beliebte Unsitte. Die dadurch auftretende Qualmbelaestigung der Nachbarn ist nicht zu akzeptieren und muss von niemandem hingenommen werden!

Wie Sie bestimmt schon mitbekommen haben, koennen Sie jetzt zusaetzlich zu den maximal 24 m2 Bebauung (Laube plus Nebengebaeude bzw. Freisitz) ein sogenanntes Rankgeruest mit maximal 12 m2 errichten. Allerdings  darf dieses nicht unmittelbar an der Laube stehen, vielmehr muss ein Abstand von 2,50 m sowohl zur Laube als auch zu den Grundstuecksgrenzen eingehalten werden. Partyzelte duerfen nun allerdings nicht mehr fuer einen laengeren Zeitraum aufgebaut werden!   Weiterlesen...

Oftmals stellen wir fest, dass sich Paechter einen Schuppen aufstellen, obwohl sie bereits eine Bebauung von 24 m2 erreicht haben. Dieser Schuppen muss dann wieder entfernt werden! Als Grund fuer die unerlaubte Errichtung wird in fast allen Faellen angegeben, dass man ansonsten seine Gartengeraete nicht unterbringen koenne. Eigentlich ist dafuer ja die Laube vorgesehen...
Als Loesung bietet sich hier an, eine Geraetekiste (oder notfalls auch zwei) aufzustellen.
Eine Geraetekiste darf 1,25 m hoch, 2 m breit und 1 m tief sein und muss mindestens einen Grenzabstand von 1 m haben.
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Letzte Aktualisierung: 10. April 2018